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BAG Urteil v. - 4 AZR 300/10

Gesetze: § 1 Abs 1 TVG, § 10 Abs 1 Entgeltgr Ä5 Buchst b TV-Ärzte HE, § 10 Abs 2 S 3 TV-Ärzte HE

Eingruppierung einer Oberärztin - Entgeltgr Ä5 Buchst b TV-Ärzte HE - größere Organisationseinheit - zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin nach dem Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken vom 30. November 2006 (TV-Ärzte Hessen).

Fundstelle(n):
MAAAE-20215

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