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BAG Urteil v. - 5 AZR 652/11

Gesetze: § 14 Abs 1 S 1 MuSchG, § 3 Abs 2 MuSchG

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - Elternzeit

Leitsatz

Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld entfällt nicht für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen, wenn das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG wegen Elternzeit geruht hat. Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist nur bis zum Ende der Elternzeit ausgeschlossen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2816 Nr. 45
DB 2012 S. 2945 Nr. 51
DStR 2012 S. 11 Nr. 49
NZA 2012 S. 1277 Nr. 22
LAAAE-20224

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