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BGH Beschluss v. - IV ZR 177/11

Gesetze: § 2339 Abs 1 Nr 1 Alt 1 BGB, § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 373 ZPO, § 445 ZPO, Art 103 Abs 1 GG

Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines Beweismittels

Fundstelle(n):
NJW-RR 2013 S. 9 Nr. 1
RAAAE-20261

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