Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist und die Wiedereinsetzungsfrist in einer Familiensache: Antragsablehnung bei nachgeholter Rechtsmittelschrift mit einer Blankounterschrift
Leitsatz
Erfährt das Rechtsmittelgericht aus der Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsantrags, dass die nachgeholte Rechtsmittelschrift mit einer Blankounterschrift versehen wurde, kann es ohne Hinweis an den Beteiligten regelmäßig nicht davon ausgehen, der Rechtsanwalt habe den Schriftsatz nicht vollständig geprüft und die Rechtsmittelschrift sei daher nicht formwirksam.
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Fundstelle(n): NJW 2012 S. 3378 Nr. 46 FAAAE-20265