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BGH Urteil v. - VI ZR 223/11

Die Klägerin verlangt von der in der Türkei ansässigen Beklagten Schadensersatz wegen des Erwerbs von Beteiligungen an der Beklagten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAE-20271

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