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BGH Urteil v. - VIII ZR 151/11

Gesetze: § 195 BGB, § 199 BGB, § 203 Abs 1 BGB, § 204 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 BGB, AVBGasV

Rückforderungsansprüche von Gaskunden wegen unwirksamer Gaspreisanpassung: Verjährungsfrist; Verjährungsbeginn; Verjährungshemmung

Tatbestand

Der Kläger bezieht von der Beklagten seit 1984 leitungsgebunden Erdgas für seinen privaten Haushalt. Der zwischen den Parteien geschlossene "Gasvollversorgungs-Sondervertrag", der einen Arbeitspreis von - umgerechnet - netto 3,00 ct/kWh und einen Grundpreis von netto 15,08 €/Monat vorsah, enthält auszugsweise folgende Regelung:

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Fundstelle(n):
XAAAE-20285

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