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BGH Urteil v. - VIII ZR 152/11

Gesetze: § 4 AVBGasV, § 199 Abs 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 256 Abs 1 ZPO

Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln

Tatbestand

Die Kläger beziehen von der Beklagten seit dem 13. Februar 2002 leitungsgebunden Erdgas für ihren privaten Haushalt. Der zwischen den Parteien geschlossene Gaslieferungsvertrag, der einen Arbeitspreis von netto 3,17 ct/kWh und einen Grundpreis von netto 159,00 €/Jahr vorsah, enthält unter der Überschrift "Gasvollversorgungs-Sondervertrag" auszugsweise folgende Allgemeine Geschäftsbedingung:

Fundstelle(n):
HAAAE-20286

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