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BGH Beschluss v. - IX ZB 276/11

Gesetze: § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 InsO, § 64 Abs 3 S 1 InsO, § 567 Abs 2 ZPO

Beschwerde des endgültigen Insolvenzverwalters gegen die Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter

Leitsatz

Der Insolvenzverwalter hat zur Abwehr unberechtigter Vergütungsforderungen die Beschwerdebefugnis bei der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, eines früheren abgewählten oder entlassenen Insolvenzverwalters oder eines Sonderinsolvenzverwalters.

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2637 Nr. 43
DB 2012 S. 6 Nr. 42
NJW 2012 S. 8 Nr. 44
WM 2012 S. 2160 Nr. 45
ZIP 2012 S. 2081 Nr. 42
RAAAE-20287

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