Gesetze: § 24a S 1 SGB 2 vom , § 28 Abs 1 S 2 SGB 2 vom , SchulG ND, Art 3 Abs 1 GG
Arbeitslosengeld II - zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer anerkannten Tagesbildungsstätte - Auslegung des Begriffs der allgemeinbildenden Schule - Orientierung an bundesrechtlichen Maßstäben - Gleichbehandlung mit nicht behinderten Schülern
Leitsatz
Der Begriff der "allgemeinbildenden Schule" iS des SGB 2, bei deren Besuch Anspruch auf Leistungen für Schulbedarfe besteht (sog "Schulstartpaket"), wird nicht durch die Schulgesetze der Länder, sondern vorrangig durch bundesrechtliche Maßstäbe gestaltet.