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BFH Urteil v. - III R 59/10

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2

Entfallen des Kindergeldanspruchs bei Überschreiten der Übergangszeit nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG

Leitsatz

Wird die Übergangszeit von vier Monaten gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG überschritten, entfällt der Kindergeldanspruch -unabhängig davon, ob das Überschreiten absehbar war oder nicht - auch für die ersten vier Monate der Übergangszeit. Gegen die Regelung in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
JAAAE-20469

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