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BAG Urteil v. - 1 AZR 775/10

Gesetze: Art 9 Abs 3 GG, § 3 TVG, § 823 Abs 1 BGB, § 26 BGB, § 31 BGB

Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

Leitsatz

Wechselt ein Unternehmen innerhalb eines Arbeitgeberverbands während laufender Tarifverhandlungen wirksam von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine OT-Mitgliedschaft, kann die Gewerkschaft grundsätzlich nicht mehr zur Durchsetzung ausschließlich verbandsbezogener Tarifforderungen zu einem Warnstreik in diesem Unternehmen aufrufen, wenn sie über den Statuswechsel rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Arbeitskampfmaßnahme unterrichtet wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1664 Nr. 26
BB 2012 S. 2816 Nr. 45
DB 2012 S. 2640 Nr. 46
DB 2012 S. 6 Nr. 44
DStR 2012 S. 1616 Nr. 32
XAAAE-20661

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