Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz
Leitsatz
Wechselt ein Unternehmen innerhalb eines Arbeitgeberverbands während laufender Tarifverhandlungen wirksam von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in eine OT-Mitgliedschaft, kann die Gewerkschaft grundsätzlich nicht mehr zur Durchsetzung ausschließlich verbandsbezogener Tarifforderungen zu einem Warnstreik in diesem Unternehmen aufrufen, wenn sie über den Statuswechsel rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Arbeitskampfmaßnahme unterrichtet wurde.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2012 S. 1664 Nr. 26 BB 2012 S. 2816 Nr. 45 DB 2012 S. 2640 Nr. 46 DB 2012 S. 6 Nr. 44 DStR 2012 S. 1616 Nr. 32 XAAAE-20661