Aktiver Veredelungsverkehr - Nichterhebungsverfahren -
Entstehung einer Zollschuld - Nichterfüllung der Pflicht zur Vorlage der
Abrechnung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
Leitsatz
Art. 204 Abs. 1 Buchst. a der
Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom zur Festlegung des
Zollkodex der Gemeinschaften in der durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2005 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom geänderten Fassung ist dahin
auszulegen, dass die Verletzung der in Art. 521 Abs. 1 Unterabs. 1 erster
Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom
mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung Nr. 2913/92 in der durch die
Verordnung (EG) Nr. 214/2007 der Kommission vom 28.
Februar 2007 geänderten Fassung vorgesehenen Pflicht, der
Überwachungszollbehörde binnen 30 Tagen nach Ablauf der Frist für die
Beendigung des Verfahrens die Abrechnung vorzulegen, zur Entstehung einer
Zollschuld für sämtliche abzurechnenden Einfuhrwaren einschließlich der wieder
aus dem Gebiet der Europäischen Union ausgeführten Waren führt, sofern die
Voraussetzungen des Art. 859 Nr. 9 der Verordnung Nr. 2454/93 als nicht erfüllt
angesehen werden.