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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 12 AS 639/12

Leitsatz

Leitsatz:

Der besondere Aufwand für die Anschaffung eines Jugendbettes (100 x 200 cm) im Austausch für ein Gitterbett für Kleinkinder (140 x 70 cm) ist als kindspezifischer, regelmäßiger Bedarf mit der Regelleistung zu decken und nicht von den Leistungen für Erstausstattung umfasst.

Fundstelle(n):
OAAAE-20719

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