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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 12 AS 1104/11

Die Klägerin begehrt vom Beklagten ab Juli 2007 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ohne Anrechnung von Einkommen ihres Vaters.

Fundstelle(n):
FAAAE-20748

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