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BMF - IV D 2 – S 7100 b/11/10002 BStBl 2012 I S. 1086

Umsatzsteuer; Vorliegen einer Geschäftsveräußerung (§ 1 Abs. 1a UStG) bei Vermietung wesentlicher Grundlagen; Konsequenzen des , sowie des

Unter Bezugnahme auf das ,BStBl 2012 II S.848, hat der , BStBl II S.842, entschieden, dass die Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung eines Einzelhandelsgeschäfts unter gleichzeitiger Vermietung des Ladenlokals an den Erwerber auf unbestimmte Zeit, allerdings aufgrund eines von beiden Parteien kurzfristig kündbaren Vertrags, eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung darstellt, sofern die übertragenen Sachen hinreichen, damit der Erwerber eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortführen kann.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 1.5 Abs. 3 Satz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom (BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl  2012 I S. 923 – geändert worden ist, wie folgt gefasst und ein neuer Satz 4 angefügt:

„Hierfür reicht eine langfristige Vermietung oder Verpachtung für z. B. acht Jahre aus (vgl. BStBl 2008 II S. 165BStBl 2012 II S. 842

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