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FG München Urteil v. - 10 K 1989/10

Gesetze: EStG § 26, EStG § 26b

Beweislast für die Zusammenveranlagung von Ehegatten

andersartige Erkärungen im Scheidungsverfahren müssen ausgräumt werden

Leitsatz

1. Eine Zusammenveranlagung setzt voraus, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Hierfür trifft die Steuerpflichtigen die Beweislast.

2. Ehegatten leben dauernd getrennt, wenn zwischen ihnen weder eine Lebens- noch Wirtschaftsgemeinschaft besteht.

3. Erklärungen im Scheidungsverfahren zum Getrenntleben sind zwar für das Gericht nicht bindend, können aber nur bei nachgewiesener Unrichtigkeit ausgerämt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAE-20990

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