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FG München Beschluss v. - 8 V 2836/11

Gesetze: FGO § 69

Aussetzung der Vollziehung: vorweggenommene summarische Beweiswürdigung

Leitsatz

1. Im Rahmen einer AdV hat das FG bei streitigem Sachverhalt eine vorläufige summarische Beweiswürdigung durchzuführen.

2. Dem Beweisvereitler obliegt die Widerlegung eines ersten Anscheins.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAE-21010

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