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FG München Urteil v. - 10 K 742/11

Gesetze: EStG § 3c Abs. 2, EStG § 10d, EStG § 17, FGO § 74, GG Art. 100, BVerfGG § 80 Abs. 2

Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist verfassungsgemäß

Leitsatz

1. Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

2. Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind auch dann anzuwenden, wenn im Ergebnis wegen geringer Veräußerungseinnahmen ein Verlust erwirtschaftet wurde.

3. Ein Auflösungsverlust ist in den Veranlagungszeiträumen bis 2010 in voller Höhe abziehbar, wenn keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen angefallen sind, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
StBW 2012 S. 1159 Nr. 25
OAAAE-21020

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