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BGH Urteil v. - XI ZR 363/10

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB

Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen aus offen ausgewiesenen Vertriebskosten eines geschlossenen Immobilienfonds

Tatbestand

Die Klägerin macht, nachdem ihre Klage gegenüber den früheren Beklagten zu 2) und zu 3) durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftig abgewiesen worden ist, in der Revisionsinstanz nur noch gegenüber der Beklagten zu 1) (nachfolgend: Beklagte) Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds geltend.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2013 S. 98 Nr. 2
IAAAE-21061

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