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BGH Beschluss v. - VII ZB 11/10

Gesetze: § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 788 Abs 1 ZPO, § 788 Abs 2 ZPO

Zwangsvollstreckungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer zur Ermöglichung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil vom Gläubiger beigebrachten Avalbürgschaft

Leitsatz

Die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Avalbürgschaft, die der Gläubiger beibringt, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, hängt nicht davon ab, dass dem Schuldner zuvor eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels zugestellt wurde. Vielmehr reicht es grundsätzlich aus, dass der Gläubiger im Zeitpunkt der kostenauslösenden Maßnahme im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels ist und der Schuldner in Kenntnis seiner unbedingten Zahlungsverpflichtung einen Zeitraum von 14 Tagen zur freiwilligen Erfüllung der titulierten Forderung hat verstreichen lassen (Fortführung von IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 3789 Nr. 52
WM 2012 S. 2159 Nr. 45
ZAAAE-21077

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