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BGH Beschluss v. - IX ZB 230/09

Gesetze: § 290 Abs 2 InsO, § 300 Abs 1 InsO

Restschuldbefreiungsverfahren: Anforderungen an den Versagungsantrag des absonderungsberechtigten Gläubigers

Leitsatz

Ist über die Restschuldbefreiung im Hinblick auf das Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung bereits vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu entscheiden, kann ein absonderungsberechtigter Gläubiger, dessen Forderung für den Ausfall zur Tabelle festgestellt ist, einen Versagungsantrag stellen, wenn er seinen Ausfall glaubhaft macht.

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 6 Nr. 45
DStR 2012 S. 12 Nr. 48
NJW-RR 2013 S. 106 Nr. 2
WM 2012 S. 2161 Nr. 45
YAAAE-21086

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