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BGH Beschluss v. - X ZB 10/11

Gesetze: § 3 Abs 1 PatG, § 21 Abs 1 Nr 4 PatG, § 100 Abs 3 Nr 3 PatG, Art 103 Abs 1 GG

Patentbeschwerdeverfahren: Zeichnung in Patentschrift als schematische Darstellung; Hinweispflicht des Gerichts - Steckverbindung

Leitsatz

Steckverbindung

1. Schematische Darstellungen, wie sie üblicherweise in Patentschriften zu finden sind, offenbaren in der Regel nur das Prinzip der beanspruchten Vorrichtung, nicht aber exakte Abmessungen.

2. Ein Gericht ist grundsätzlich nicht gehalten, einen Beteiligten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es eine in einer Patentschrift wiedergegebene Zeichnung nur als schematische Darstellung und nicht als maßstabsgerechte Konstruktionszeichnung ansieht.

Fundstelle(n):
ZAAAE-21090

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