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BVerwG Beschluss v. - 6 P 5/11

Gesetze: § 84 Abs 2 S 7 SGB 9, § 84 Abs 2 S 1 SGB 9, § 65 Abs 1 S 1 PersVG NW 1974, § 65 Abs 1 S 2 PersVG NW 1974

Betriebliches Eingliederungsmanagement; Informationsanspruch des Personalrats; Namensliste der arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten; Hinweisschreiben des Dienststellenleiters

Leitsatz

Die Dienststelle ist verpflichtet, einem Mitglied des Personalrats regelmäßig die Namen derjenigen Beschäftigten mitzuteilen, denen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten ist, und Einsicht in das Hinweisschreiben an die betroffenen Beschäftigten zu gewähren.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAE-21100

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