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BFH Urteil v. - XI R 31/10

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 3 Abs. 12, RL 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1, RL 77/388/EWG Art.6 Abs. 1

Tauschähnlicher Umsatz zwischen dem Auftraggeber/Herausgeber einer Schriftenreihe und dem mit der Herstellung beauftragten Verlag

Leitsatz

1. Zum tauschähnlichen Umsatz zwischen dem Herausgeber einer Schriftenreihe und dem mit der Herstellung und dem Vertrieb der Schriftenreihe beauftragten Verlag hinsichtlich einer Berechtigung des Verlags, auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung Anzeigen für die Schriftenreihe werben zu dürfen, wenn der Verlag den redaktionellen Teil, der ihm das Platzieren von Anzeigen erst ermöglichte, entgeltlich unmittelbar von einem Dritten bezogen hat.
2. Der den Tausch bzw. den tauschähnlichen Umsatz begründende unmittelbare Zusammenhang kann sich sowohl aus einer schuldrechtlichen Vereinbarung als auch auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage ergeben.
3. § 328 BGB ist auf dingliche Rechte weder unmittelbar noch analog anwendbar.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 95 Nr. 1
HFR 2013 S. 60 Nr. 1
StBW 2012 S. 1061 Nr. 23
UR 2013 S. 52 Nr. 2
UStB 2012 S. 342 Nr. 12
RAAAE-21139

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