Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IX R 16/12

Gesetze: GG Art. 20, EStG § 3 Nr. 9, EStG § 52 Abs. 4a, TVG § 4 Abs. 3

Keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Außerkraftsetzung des § 3 Nr. 9 EStG a.F.

Leitsatz

1. Das Außerkraftsetzen des § 3 Nr. 9 EStG a.F. durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom mit der Übergangsregelung des § 52 Abs. 4a EStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
2. Bei dem Außerkraftsetzen handelt es sich auch dann nicht um eine (unzulässige) echte Rückwirkung, wenn mit Vertrag vom Mai 2003 ein Arbeitsverhältnis ab bis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis fortgeführt und eine dabei vereinbarte Abfindung erst im Juli 2008 ausgezahlt wurde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 19 Nr. 1
QAAAE-21148

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank