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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 2505/10 E

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1, SGB XI § 71 Abs. 2, SGB XI § 72, SGB XI § 75 Abs. 1, SGB XI § 84, SGB XI § 85

Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Der als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähigen Betrag für Unterkunft und Verpflegung in einer Senioreneinrichtung aufgrund krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit ist auf den Betrag zu begrenzen, der auch bei Abschluss eines Pflege-Wohnvertrages nach Maßgabe des SGB XI dafür anfällt (lt. Auskunft der AOK: bei Pflegestufe III 26,20 EUR bis 50,43 EUR/Tag; Durchschnitt 38,47 EUR/Tag).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2013 S. 179
FAAAE-21973

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