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BAG Urteil v. - 6 AZR 86/11

Gesetze: § 106 S 1 GewO, § 1 TVG

Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio Deutsche Telekom Kundenservice

Leitsatz

Ist der Arbeitgeber tariflich verpflichtet, den Arbeitnehmer durch Änderungsvertrag oder Änderungskündigung zunächst in einen Beschäftigungs- und Qualifizierungsbetrieb zu versetzen, ist eine sofortige unmittelbare Versetzung in eine Einheit außerhalb des Beschäftigungs- und Qualifizierungsbetriebs unwirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 16 Nr. 46
QAAAE-22052

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