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BSG Urteil v. - B 10 EG 7/11 R

Gesetze: § 1 Abs 1 Nr 4 BEEG, § 1 Abs 6 BEEG

Elterngeld - Anspruchsvoraussetzung - Ausübung keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit - Freistellung durch den Arbeitgeber - Fehlen tatsächlicher Arbeitsleistung

Leitsatz

Wer aufgrund einer Freistellung von der Arbeitsleistung durch seinen Arbeitgeber seiner Arbeit tatsächlich nicht nachgeht, übt im Sinne des § 1 Abs 1 Nr 4 BEEG keine Erwerbstätigkeit aus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:290812UB10EG711R0

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 16 Nr. 49
DB 2013 S. 884 Nr. 16
OAAAE-22112

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