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BFH Beschluss v. - II B 13/12

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3, FGO § 119 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 103 Abs. 1, ErbStG § 19 Abs. 1, BVerfGG § 31

§ 19 Abs. 1 ErbStG a.F. weiterhin auf eine im Jahr 2000 ausgeführte gemischte Schenkung anwendbar; Anspruch auf rechtliches Gehör; vom BVerfG angeordnete Weitergeltung des ErbStG a.F. für die Gerichte und Behörden nach § 31 BVerfGG verbindlich

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 42 Nr. 1
JAAAE-22183

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