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BFH Urteil v. - II R 41/11

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 4, FGO § 40 Abs. 1

Steuerbefreiung für Straßenreinigungsfahrzeuge

Leitsatz

1. Begünstigt nach § 3 Nr. 4 KraftStG ist nicht nur das Halten von Spezialfahrzeugen zur maschinellen Straßenreinigung, sondern ebenso das Halten solcher Fahrzeuge, die etwa zum Transport (kleinerer) Kehrmaschinen oder auch im Zusammenhang mit einer manuell durchgeführten Straßenreinigung eingesetzt werden.
2. § 3 Nr. 4 KraftStG begünstigt auch das Halten solcher Fahrzeuge, die dem Abtransport des im Zuge der Straßenreinigung anfallenden Abfalls dienen. Der Halter des Fahrzeugs kann auch eine von der Straßenbauverwaltung mit der Straßenreinigung beauftragter privater Dritter sein.
3. Der Fahrzeughalter hat den lückenlosen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrzeug tatsächlich in einer den Anforderungen des § 3 Nr. 4 KraftStG entsprechenden Weise ausschließlich zur Straßenreinigung verwendet wird.
Vergleichbar .

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Fundstelle(n):
TAAAE-22184

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