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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 63/11

Gesetze: HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, HGB § 253 Abs. 1 Satz 1, EStG § 6a, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, AltTZG § 3 Abs. 1 Nr. 1a, BetrAVG § 1 Abs. 3 Nr. 3, BetrAVG § 1a

Körperschaftsteuer: Rückstellung für Arbeitszeitkonto nur in Höhe der angesparten Beträge

Leitsatz

Wird Arbeitsentgelt nicht ausgezahlt, sondern in Arbeitszeitguthaben umgewandelt mit dem Ziel des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand, ohne dass der Arbeitgeber Aufstockungsbeträge zusagt, ist die Rückstellung nur in Höhe der angesparten Beträge zu bilden (Erfüllungsrückstand).

Fundstelle(n):
FAAAE-22342

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