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BAG Urteil v. - 6 AZR 221/11

Gesetze: § 275 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB, Art 9 Abs 3 GG, § 4 Abs 1 TVG, § 308 Abs 1 S 1 ZPO

Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des Klageantrags - Rechtsschutzbedürfnis - Unmöglichkeit der Leistung durch weggefallenen Zweck

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte aufgrund der Verlegung von Arbeitsplätzen verpflichtet ist, zu versetzende Arbeitnehmer nach einem mit der klagenden Gewerkschaft ver.di geschlossenen Tarifvertrag auszuwählen und diese Auswahl in der vom Tarifvertrag vorgesehenen Paritätischen Auswahlkommission zu erörtern und zu beraten.

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 3008 Nr. 48
VAAAE-22422

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