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BGH Urteil v. - II ZR 201/10

Gesetze: § 705 BGB

Treuhandvermittelter Beitritt eines Kapitalanlegers zu einem Immobilienfonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft: Aktivlegitimation für einen Anspruch auf Leistung der Einlage

Leitsatz

Der gegen einen Treugeber gerichtete Anspruch auf Leistung der Einlage steht unmittelbar der Gesellschaft zu, wenn der - in den Treuhandvertrag einbezogene - Gesellschaftsvertrag eine unmittelbare Verpflichtung der Treugeber vorsieht und ihnen im Innenverhältnis die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters einräumt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2957 Nr. 48
DB 2012 S. 2683 Nr. 47
DB 2012 S. 8 Nr. 47
StBW 2012 S. 1196 Nr. 25
StBW 2012 S. 1199 Nr. 25
WM 2012 S. 2234 Nr. 47
ZIP 2012 S. 2291 Nr. 47
IAAAE-22435

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