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BGH Urteil v. - III ZR 279/11

Gesetze: § 242 BGB, § 387 BGB, § 670 BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 128 HGB

Treuhandvermittelter Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds zu Kapitalanlagezwecken: Ausschluss von Gegenrechten des Anlegers gegen den Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger

Leitsatz

Zum Ausschluss von Gegenrechten eines Anlegers aus einer Aufklärungspflichtverletzung des Treuhandgesellschafters einer Publikumspersonengesellschaft gegenüber dem Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger (im Anschluss an , WM 2012, 1664).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 2797 Nr. 49
DB 2012 S. 8 Nr. 47
WM 2012 S. 2238 Nr. 47
WM 2014 S. 588 Nr. 13
ZIP 2012 S. 2246 Nr. 46
VAAAE-22461

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