Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist - Urlaubsabwesenheit - kein Verschuldensvorwurf bei faktischem Stillstand des vorangegangenen Gerichtsverfahrens - Grundsatz des fairen Verfahrens - Verbot des widersprüchlichen Verhaltens - Rücksichtnahmegebot - überlange Verfahrensdauer
Leitsatz
Sorgt ein Verfahrensbeteiligter nicht dafür, dass ihn Gerichtspost während einer Urlaubsabwesenheit im Bereich von etwa 6 Wochen erreicht, und versäumt er deshalb eine gesetzliche Verfahrensfrist, so entfällt im Wiedereinsetzungsverfahren ein Schuldvorwurf, wenn das vorangegangene Gerichtsverfahren aufgrund staatlichen Fehlverhaltens faktisch zum Stillstand gekommen war.