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BFH Beschluss v. - VIII S 16/12

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3 Satz 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, StGB § 266, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, AO § 370

Ernstliche Zweifel, ob im Mandantenauftrag vereinnahmte Fremdgelder zur Erhöhung der Einnahmen eines Rechtsanwalts führen

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 FGO, ob ein Rechtsanwalt, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, im Zeitpunkt der abredewidrigen Verwendung von vereinnahmten Fremdgeldern für eigene Zwecke Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt.
Die ernstlichen rechtlichen Zweifel in der Frage, ob von einem Rechtsanwalt unberechtigt zu eigenen Zwecken verwendetes Fremdgeld bei ihm zu Betriebseinnahmen führt, schließen es aus, insofern von einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung auszugehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 32 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2012 S. 4131
PStR 2013 S. 30 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2013 S. 34
SAAAE-22637

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