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BFH Urteil v. - IX R 21/11

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1

Schadensersatzzahlungen wegen einer Zwangsversteigerung keine abziehbaren Werbungskosten im Rahmen einer nachfolgenden Vermietung

Leitsatz

Schadenersatzzahlungen, die nicht durch die Gebrauchsüberlassung des Mietobjekts, sondern durch deren Verhinderung und vorzeitige Beendigung infolge Zwangsversteigerung veranlasst sind, sind nicht als Werbungskosten im Rahmen der (lukrativeren) Vermietung des Objekts nach der Zwangsversteigerung abziehbar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 22 Nr. 1
EStB 2012 S. 451 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2012 S. 4132
StBW 2013 S. 4 Nr. 1
XAAAE-22644

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