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FinMin Schleswig-Holstein - VI 355 – S 4514-008

Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG und § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG;
Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG und § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG
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1
 
Allgemeines
 
1.1
Formwechsel der grundstückserwerbenden Gesamthand
 
1.2
Formwechsel der grundstückseinbringenden Gesamthand
2
 
Ausnahmen von der Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 3 bzw. § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG
 
2.1
Anwendung des § 3 Nr. 2 GrEStG
 
2.2
 
2.3
Veräußerung des Grundstücks
 
2.4
Anwachsung und Umwandlung von einer unmittelbaren in eine mittelbare bzw. einer mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung
 
2.4.1
Anwachsung auf den grundstückseinbringenden Gesamthänder
 
2.4.2
Anwachsung auf einen anderen als den grundstückseinbringenden Gesamthänder in einem Rechtsakt
 
2.4.3
Anwachsung auf einen anderen als den grundstückseinbringenden Gesamthänder in mehreren Rechtsakten
 
2.4.4
Umwandlung einer mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung bzw. einer unmittelbaren in eine mittelbare Beteiligung
 
2.5
Verwirklichung der Tatbestände nach § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG
 
2.5.1
Verhältnis zu § 1 Abs. 2a GrEStG
 
2.5.1.1
Gesellschafterwechsel in einem Rechtsakt
 
2.5.1.2
Gesellschafterwechsel in mehreren Rechtsakten
 
2.5.2
Verhältnis zu § 1 Abs. 3 GrEStG
 
2.5.2.1
Verwirklichung des § 1 Abs. 3 GrEStG durch einen Rechtsakt
 
2.5.2.2
Verwirklichung des § 1 Abs. 3 GrEStG durch mehrere Rechtsakte
3
 
Anzeigepflicht der Beteiligten nach § 19 Absatz 2 Nr. 4 GrEStG
4
 
Überwachungsmaßnahmen
5
 
Verfahrensfragen

1 Allgemeines

Nach § 5 Abs. 3 bzw. § 6 Ab...

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