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BAG Urteil v. - 6 AZR 483/11

Gesetze: § 125 Abs 1 S 1 Nr 2 InsO, § 1 Abs 3 KSchG

Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, die der beklagte Insolvenzverwalter auf der Grundlage eines Interessenausgleichs mit Namensliste erklärt hat.

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 3072 Nr. 49
DB 2013 S. 240 Nr. 5
ZIP 2013 S. 284 Nr. 6
XAAAE-23334

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