Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung; Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft
Leitsatz
1. Ob eine Forderung zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetreten wird, hängt davon ab, ob das wirtschaftliche Ergebnis der Einziehung dem Abtretenden zukommen soll.
2. Zur Frage, ob eine Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft oder als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit anzusehen ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2012 S. 8 Nr. 48 DStR 2013 S. 12 Nr. 1 NJW 2013 S. 59 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2012 S. 4042 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2013 S. 159 WM 2012 S. 2322 Nr. 49 ZIP 2012 S. 2445 Nr. 50 ZIP 2012 S. 5 Nr. 49 AAAAE-23385