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BGH Urteil v. - XI ZR 324/11

Gesetze: § 2 Abs 2 RDG, § 5 Abs 1 RDG

Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung; Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft

Leitsatz

1. Ob eine Forderung zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetreten wird, hängt davon ab, ob das wirtschaftliche Ergebnis der Einziehung dem Abtretenden zukommen soll.

2. Zur Frage, ob eine Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft oder als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit anzusehen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 8 Nr. 48
DStR 2013 S. 12 Nr. 1
NJW 2013 S. 59 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2012 S. 4042
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2013 S. 159
WM 2012 S. 2322 Nr. 49
ZIP 2012 S. 2445 Nr. 50
ZIP 2012 S. 5 Nr. 49
AAAAE-23385

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