Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Übernahme eines Mietvertrages durch den Insolvenzschuldner; Voraussetzungen einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung
Tatbestand
Die Klägerin ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke in L. . Am 11./13. April 2006 schloss sie mit der K. mbH einen Mietvertrag über das auf diesen Grundstücken zu errichtende Geschäftshaus samt Tiefgarage. Diese Gesellschaft war als Zwischenmieterin tätig und vermietete das Objekt ihrerseits an die K. W. GmbH. Mit einem am 29./30. September 2008 abgeschlossenen dritten Nachtrag zu dem Mietvertrag zwischen der Klägerin und der Zwischenmieterin trat die A. AG, vormals K. AG, anstelle der K. mbH in den bestehenden Mietvertrag mit Wirkung zum 1. Oktober 2008 ein.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 12 Nr. 3 WM 2012 S. 2340 Nr. 49 JAAAE-23395