Umsatzsteuerbefreiung: Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes
Leitsatz
Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie
77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames
Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
verbietet es bei einer Auslegung im Licht des Grundsatzes der steuerlichen
Neutralität, dass die Mehrwertsteuerbefreiung der von gewerblichen
Leistungserbringern erbrachten ambulanten Pflege von einer Bedingung wie der im
Ausgangsverfahren in Rede stehenden abhängig gemacht wird, nach der die Kosten
dieser Pflege im vorangegangenen Kalenderjahr in mindestens zwei Drittel der
Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz
oder zum überwiegenden Teil getragen worden sein müssen, wenn diese Bedingung
nicht geeignet ist, im Rahmen der für die Zwecke dieser Vorschrift erfolgenden
Anerkennung des sozialen Charakters von Einrichtungen, die keine Einrichtungen
des öffentlichen Rechts sind, die Gleichbehandlung zu gewährleisten.