Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IX R 4/12

Gesetze: AO § 129

Berichtigung nach § 129 AO bei der Übernahme von Angaben des Steuerpflichtigen

Leitsatz

Offenbare Unrichtigkeiten i.S. des § 129 AO sind mechanische Versehen wie beispielsweise Eingabe- oder Übertragungsfehler. § 129 AO ist auch anwendbar, wenn das Finanzamt offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt. Eine solche Übernahme liegt jedoch nur vor, wenn der zuständige Sachbearbeiter die Unrichtigkeit der Angaben ohne weitere Prüfung erkennen konnte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1 Nr. 1
StBW 2013 S. 5 Nr. 1
CAAAE-23461

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank