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BAG Urteil v. - 2 AZR 782/11

Gesetze: § 242 BGB, § 1004 Abs 1 S 1 BGB

Abmahnung wegen Pflichtverletzung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Leitsatz

Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte nur dann verlangen, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 3200 Nr. 51
DB 2012 S. 2939 Nr. 51
DB 2012 S. 8 Nr. 50
DStR 2013 S. 201 Nr. 5
NJW 2013 S. 6 Nr. 1
JAAAE-23959

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