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BGH Urteil v. - I ZR 112/10

Gesetze: § 5 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 4 MarkenG, § 15 Abs 5 MarkenG, § 26 Abs 1 MarkenG, § 26 Abs 3 MarkenG

Markenschutz: Ableitung eines Firmenschlagworts aus der abgekürzten Firmenbezeichnung; Schutzfähigkeit eines beschreibenden Firmenbestandteils als Unternehmensschlagwort - Castell/VIN CASTEL

Leitsatz

Castell/VIN CASTEL

1. Solange die nicht abgekürzte Firmenbezeichnung verwendet wird und geschützt ist, kann der Prüfung, ob sich einer ihrer Bestandteile als Schlagwort eignet, nicht allein eine daneben in Gebrauch genommene abgekürzte Firmenbezeichnung zugrunde gelegt werden.

2. Werden Bestandteile einer Firma sowohl für sich betrachtet als auch in ihrer Verbindung vom Verkehr als beschreibende Sachbezeichnung verstanden, so kann ihnen aus originärer Kennzeichnungskraft kein kennzeichenrechtlicher Schutz als Firmenschlagwort zugebilligt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 3085 Nr. 50
OAAAE-23966

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