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BGH Beschluss v. - IV ZB 20/12

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 511 ZPO

Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Notwendige Ausgangskontrolle bei Versendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

Fundstelle(n):
ZAAAE-24006

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