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BSG Urteil v. - B 12 R 7/10 R

Gesetze: § 2 S 1 Nr 1 SGB 6 vom , § 2 S 1 Nr 9 SGB 6, § 2 S 4 Nr 3 SGB 6 vom , § 5 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 6, § 229 Abs 3 SGB 6

Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger - Entfallen der Rentenversicherungspflicht bei Beschäftigung eines Arbeitnehmers durch mehrere Selbständige in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Beschäftigung in versicherungspflichtigem Umfang nach Aufteilung des erzielten Arbeitsentgelts - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Leitsatz

Wird ein nach seinem tatsächlichen Status versicherungspflichtiger Arbeitnehmer für mehrere in einer GbR zusammengeschlossene Selbstständige tätig, so ist der (einzelne) Selbstständige von der Rentenversicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr 1, 2, 7 oder 9 SGB 6 nur dann ausgenommen, wenn sich nach einer Aufteilung des von dem Arbeitnehmer erzielten Arbeitsentgelts als Folge wirtschaftlicher Zurechnung ergibt, dass der Selbstständige den Arbeitnehmer (noch) in einem versicherungspflichtigen Umfang "beschäftigt" (Fortentwicklung von = SozR 4-2600 § 231 Nr 1).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:290812UB12R710R0

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 1136 Nr. 22
DStR 2013 S. 12 Nr. 3
CAAAE-24031

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