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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 883/12

Leitsatz

Leitsatz:

Vergütungsregelungen zwischen einer Krankenkasse und einem Verband nichtärztlicher Leistungserbringer, die für die routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Pflegedienstleistungen (hier: Wundversorgung iR häuslicher Krankenpflege) vorgesehen sind, sind stets eng nach ihrem Wortlaut, ergänzend noch nach dem systematischen Zusammenhang auszulegen (vgl , SozR 3-5565 § 14 Nr 2).

Fundstelle(n):
HAAAE-24064

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