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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 471/11 EFG 2013 S. 107 Nr. 2

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b

Häuslichkeit beruflich genutzter Räumlichkeiten

Leitsatz

Der Begriff des „häuslichen” Arbeitszimmers ist nicht bautechnisch als Teil desselben Gebäudes zu verstehen, sondern kann, wie der BFH bereits mit Urteil vom (VI R 164/00, BStBl II 2003, 350) entschieden hat, auch Räume in anderen Gebäude(teile)n auf demselben Grundstück einschließen. Es kommt maßgeblich auf die Einbindung in den häuslichen, Dritten nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich an.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 107 Nr. 2
StBW 2013 S. 54 Nr. 2
DAAAE-24369

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