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BAG Urteil v. - 5 AZR 678/11

Gesetze: § 2 Abs 1 S 1 ArbZG, § 611 Abs 1 BGB, Art 73 Abs 1 PersVG BY 1986, § 75 Abs 4 S 1 Nr 1 PersVG BY 1986, § 6 TV-L, § 7 Abs 7 TV-L, § 8 Abs 1 TV-L, § 15 Abs 1 TV-L

Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit nach dem TV-L

Leitsatz

Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten sind im Anwendungsbereich des TV-L vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 3135 Nr. 50
BB 2013 S. 445 Nr. 8
DB 2012 S. 16 Nr. 49
NJW 2012 S. 8 Nr. 52
FAAAE-24740

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